RESPEKTVOLLES BEGEGNEN
Schulordnung MS Knittelfeld
Unsere Schulgemeinschaft besteht aus Schüler*innen, Eltern & Erziehungsberechtigten, Lehrer*innen, der Schulleitung und weiteren Bediensteten. Unsere Ziele: In Ruhe arbeiten. In Frieden leben. Erfolg im Leben haben. Dafür benötigen wir ein gutes Schulklima mit klaren Regeln und Verhaltensvereinbarungen.
WIR als Schulgemeinschaft…
- respektieren die Persönlichkeit und Individualität jeder einzelnen Person.
- achten das Miteinander unterschiedlicher Kulturen und Religionen.
- schaffen ein Klima des Vertrauens, der Offenheit und des Respekts.
- besprechen Konflikte und Probleme offen und suchen konstruktive Lösungen.
- sind zueinander freundlich, höflich und ehrlich. Grüßen ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
- verwenden keine Schimpfwörter und verzichten auf Gewalt.Zum Wohle unserer Schulgemeinschaft verpflichten wir uns, einen Beitrag zum positiven Schulklima zu leisten und die Schulordnung einzuhalten!
WIR Schüler*innen…
- schalten im Schulgebäude unser Handy aus und verwahren es in der Schultasche oder im Garderobenschrank. Bei Nichteinhaltung wird das Handy von der Lehrperson abgenommen und kann am Tagesende im Konferenzzimmer oder in der Direktion vom Schüler/von der Schülerin bzw. bei mehrmaligem Vergehen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
- tragen im Schulgebäude Hausschuhe. Schuhe, Jacke, im Unterricht nicht benötigte Taschen und Wertgegenstände sperren wir im Garderobenschrank ein.
- nehmen keine verbotenen Gegenstände und Suchtmittel mit in das Schulgebäude (gemeint sind Tabak- und Nikotinprodukte, alkoholische Getränke und weitere Suchtmittel, Waffen, Waffenattrappen).
- verzichten auf Energydrinks & Cola (werden abgenommen) und übermäßigen Zuckerkonsum.
- achten auf unser Eigentum, auf das Eigentum anderer und das der Schule. Wir melden Schäden sofort! Mutwillige Beschädigungen führen zu Kostenersatz.
- halten unseren Platz und den Klassenraum sauber und beseitigen verursachte Verunreinigungen selbst.
- halten uns an die Regeln des Mülltrennens.
- sind pünktlich zu Unterrichtsbeginn in der Klasse. Bei Verspätung entschuldigen wir uns und geben den Grundder unterrichtenden Lehrperson bekannt.
- haben das Recht auf einen ungestörten Unterricht und verzichten daher auf jegliche Störaktionen.
- haben alle für den Unterricht notwendigen Materialien einsatzbereit zu Stundenbeginn am Platz.
- beteiligen uns aktiv am Unterricht, erfüllen Arbeitsaufträge gewissenhaft und geben diese pünktlich ab.Geforderte Unterschriften und abzugebende Dokumente bringen wir pünktlich in den Unterricht mit.
- sehen Fehler als Chance zur Weiterentwicklung. Wir unterstützen uns gegenseitig bei Problemen, steheneinander bei und suchen gemeinsam nach Lösungen.
- befolgen die Anweisungen der Lehrer*innen und verlassen die Klasse nur mit Erlaubnis.
- halten uns daran, dass der Lehrer*innen-Tisch samt Materialien und PC ausschließlich vom Lehrpersonalverwendet werden darf.
- haben das Recht auf Ruhe und Erholung in den Pausen und verhalten uns dementsprechend rücksichtsvoll. Wirunterlassen Laufen, übermäßiges Lärmen und Schreien im Schulgebäude.
- akzeptieren Konsequenzen und Maßnahmen bei Regelverstößen
WIR Lehrer*innen…
- bemühen uns um ein gutes Schulklima und ein positives Verhältnis zwischen Schüler*innen, Lehrer*innen, Bediensteten und Erziehungsberechtigten.
- halten uns an unsere Informationspflichten den Schüler*innen und Erziehungsberechtigten gegenüber.
- halten uns an unsere Aufsichtspflichten.
- stellen sicher, dass der Klassenraum nach jeder Stunde sauber ist.
- gehen als Vorbilder voran und leben unsere Werte des respektvollen Begegnens vor.
- fördern ein gutes Unterrichtsklima, das die soziale Integration aller Schüler*innen gewährleistet.
- tragen Unpünktlichkeit der Schüler*innen (auch 5 Min.) sofort in Edupage ein.
- sind pünktlich im Unterricht, gewähren den Schüler*innen das Recht auf Pause und entlassen die Schüler*innen pünktlich nach Unterrichtsschluss.
- sehen uns verpflichtet, das Einhalten der Regeln und Verhaltensvereinbarungen einzumahnen, Verstöße im Klassenbuch zu vermerken sowie der Informationspflicht nachzukommen und Konsequenzen zu setzen.
WIR Erziehungsberichtigte…
- erständigen bei Fernbleiben (Krankheit, besondere Vorkommnisse) unverzüglich den Klassenvorstand/die Klassenvorständin.
- halten vereinbarte Termine ein.
- beschaffen rechtzeitig die notwendigen Schulsachen und sorgen bei Verlust für Ersatz.
- unterstützen die pädagogische Arbeit der Lehrer*innen.
- motivieren unsere Kinder, ihre Pflichten zu erfüllen.
- informieren uns über den Leistungsfortschritt unserer Kinder.
- planen Arzttermine und Behördenwege möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten.
Konsequenzen und Maßnahmen bei Regelverstößen durch Schüler*innen
Bei Unterrichtsstörung kommt es zur Anwendung der Trainingsraum-Methode (fixe Trainingsraum- Stundeneinteilung, Trainingsraumstunde wird bei Abwesenheit nach Möglichkeit auch suppliert):
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- Nach zweimaliger Verwarnung erfolgt eine Nachricht an die eingeteilte Lehrperson im Trainingsraum, dass der/die Schüler*in mit ausgefülltem Laufzettel in den „Trainingsraum“ begleitet wird.
- Zusätzlich: Klassenbucheintrag als Grundlage der Verhaltensnote und sofortige Information an die Erziehungsberechtigten (Push-Nachricht).
- Eine schriftliche oder mündliche Entschuldigung durch den/die Schüler*in wird eingefordert.
- Bei dreimaligem Trainingsraumbesuch erfolgt ein verpflichtendes KEL-Gespräch
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Bei körperlicher Gewalt
• Während des Unterrichts: Trainingsraummethode + Gespräch mit Schulleitung, Beratungslehrer*in oder Schulsozialarbeit.
Abseits des Unterrichts: sofortiges Gespräch mit Schulleitung, Beratungslehrer*in oder Schulsozialarbeit und sofortige
Information an die Erziehungsberechtigten.
Bei Mitnahme verbotener Substanzen und Gegenstände:
• Abnahme sicherheitsgefährdender Gegenstände und verbotener Substanzen, Klassenbucheintrag und sofortige
Information an die Erziehungsberechtigten (Push-Nachricht) sowie sofortige Information an den Klassenvorstand und
die Schulleitung. Die Schulleitung legt danach die weiteren Handlungsschritte fest. Nach mehrmaligem Fehlverhalten und keinem
Anzeichen von Einsicht oder Besserung wird mit der Führung des Maßnahmenkatalogs für sozial-emotional auffällige Kinder
durch den Klassenvorstand/die Klassenvorständin begonnen. Daraus resultieren weitere Maßnahmen gemeinsam mit
Beratungslehrer*in, Schulsozialarbeit und Schulpsychologie.